Rechtsgrundlagen
In Österreich leben autochthone Minderheiten bzw. Volksgruppen, die auf Basis der Verfassung einen besonderen Schutz genießen. Allgemein betrachtet sind Minderheiten Gruppen von Staatsbürgern, die sich von der «Mehrheit» entweder nach objektiven (Sprache, Religion usw.) oder nach subjektiven Merkmalen (Bekenntnis zu einer bestimmten Kulturgruppe) unterscheiden.
Für die Rechtsposition von Minderheiten sind die Vorschriften von besonderer Bedeutung, durch die den Minderheiten spezifische Sonderrechte eingeräumt werden.
Auf dieser Seite veröffentlichen wir wichtige Bundes-bzw. Landesgesetze (Verordnungen), die den Volksgruppenschutz betreffen.
Artikel 7 Staatsvertrag zu Wien 1955
Beschreibung: Der Artikel 7 Z. 2-4 des Österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 (BGBl. 1955/152) beinhaltet die wichtigsten Schutzbestimmungen für die slowenische und kroatische Volksgruppe in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und Burgenland.
Download als PDFDownload als RTFDownload zweisprachiger Text als DOCDownload zweisprachiger Text als PDF
Das Volksgruppengesetz von 1976
Beschreibung: Das Volksgruppengesetz von 1976
Download als PDFDownload als RTF
Slowenisch als Amtssprache 1977
Beschreibung: Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird
Download als PDFDownload als RTF
